Das Architekten- und Ingenieurrecht umfasst alle Verträge mit Architekten und Ingenieuren, die Planungen von baulichen oder anderen technischen Anlagen auf Grundstücken betreffen. Hierzu zählen aber auch Verträge für sog. Fach- und Sonderplanungen wie beispielsweise Statik, Wärmeschutz, Energieverbrauch, Außenanlagen, technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Elektrotechnik (ELT). Hinzu kommt, dass durch die HOAI ein gesetzliches Preisrecht gilt, Verträge mit Architekten und Fachplanern also nur sehr begrenzt frei ausgehandelt werden dürfen. Vor allem das Preisrecht der HOAI bedarf häufig der Bewertung durch einen entsprechend versierten Fachanwalt.
Wir beraten und vertreten freiberufliche Architekten, kleine, mittelständische und internationale Ingenieurgesellschaften, Fach- und Sonderplaner und natürlich Bauherren, die Beratungsbedarf zu ihren technisch anspruchsvollen und rechtlich komplexen Verträgen benötigen.